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Aktuell!
Retzer Schule soll geschlossen werden!
Kritik am Beschlussvorschlag zur Drucksache 180/2011 Stadt Bad Salzuflen
Die Beschlussvorlage ist schulrechtlich und –fachlich nur an wenigen Punkten zu beanstanden, politisch gibt es einige Kritikpunkte. Die schulrechtlich und -fachlich kritischen Stellen führen nicht zur Rechtswidrigkeit des Beschlussvorschlages.
An dieser Stelle trotzdem kritisch zu betrachten sind folgende Punkte:
- Fehlender Beschluss der Schulkonferenz des Grundschulverbundes
Die Anhörung des kommissarischen Schulleiters in Ausschusssitzungen reicht als Schulbeteiligung nicht, ebenso frühere Äußerungen der Teilpflegschaften. Ob die „Elternschaft Holzhausen“ überhaupt die Teilpflegschaft Holzhausen vertritt, ist zweifelhaft. Die Schulkonferenz hat gemäß § 65 Abs. 2 Nr. 22 SchulG i.V.m. § 76 SchulG ein Mitwirkungs- und Beteiligungsrecht in der Frage der Schulauflösung. Eine Stellungnahme der Schulkonferenz liegt nicht vor. In einem juristischen Streitfall sollte dies gewürdigt werden, jetzt kann dies zumindest ein schwaches politisches Argument sein.
- Zwang zur Auflösung des Grundschulverbundes Holzhausen-Retzen
Die Prognose lassen für den gesamten Schulverbund keine Klassenbildung von 2 × 24 mehr erwarten, dann sei lt. Vorlage eine ordnungsgemäße Unterrichtsversorgung nicht mehr möglich. Die Schülerzahlenprognose wird nicht bestritten. Die Aussage zur ordnungsgemäßen Unterrichtsversorgung entspricht zwar der Haltung der Bezirksregierung bei der Entscheidung über eine Schulleiterneubesetzung, so auch hier im Schreiben vom 9.7.2010 geäußert. Im Regierungsbezirk Detmold gibt es aber Vergleichsfälle, in denen auch bei vergleichbaren Prognosewerten Schulleiterbesetzungen vorgenommen worden sind, wenn der Schulträger es nur nachhaltig genug und mit guten Argumenten vorgetragen und gewünscht hat. Dies ist offensichtlich hier erst gar nicht versucht worden.
Die Eingabe der „Elternschaft Holzhausen“ zur Auflösung des Schulverbundes ist in diesem Zusammenhang übrigens rechtlich bedeutungslos.
- Mangelhafte Prüfung alternativer Lösungen
Es ist an dieser Stelle nicht ausreichend versucht worden, alternative Lösungen zu finden. Dies ist aber lediglich ein politisches, dafür aber starkes Argument.
Der Standort Retzen hat im eigenen Einzugsbereich nicht genügend Kinder zur Klassenbildung, er ist auch zukünftig auf Zuzüge aus anderen Bereichen zur Aufrechterhaltung angewiesen. Dies ist unstrittig. Insoweit ist der Wunsch des Schulträgers zur Schließung allein schon aus wirtschaftlichen Gründen nachvollziehbar und vertretbar.
Retzen hat aber in den letzten Jahren immer relativ hohe Zuwanderungszahlen aus anderen Bereichen gehabt (siehe Anlage S. 14). Es ist, gerade vor dem Hintergrund des guten Rufes der Retzer OGS, nicht nachvollziehbar, warum nicht auch in diesem Jahr das Ergebnis des Anmeldeverfahrens abgewartet wird. Eine Auflösung des Standortes muss rechtlich erst dann betrieben werden, wenn das Klassenziel von 18 nicht erreicht wird. Den Eltern, die in den letzten Jahren ihr Kind in Retzen angemeldet haben, war dies immer bewusst gewesen. Insoweit ist dies jetzt keine neue Situation.
Der Ausschluss des Anmeldeverfahrens für 2012/2013 und die Absicherung durch sofortigen Vollzug ist verwaltungsrechtlich in diesem Zusammenhang zwar nachvollziehbar, politisch aber für die Retzer Eltern, aber auch für die Beschäftigten der OGS, ein regelrecht skrupelloser Vorschlag.
Retzen und Holzhausen haben keine direkten Verbindungen, die Siedlungsgebiete werden durch die OWL-Straße getrennt (das erkennt die Vorlage immerhin auf S. 13 in anderem Zusammenhang). Eine ÖPNV-Verbindung existiert nur über das Umsteigen in Schötmar. An keiner Stelle der umfangreichen Vorlage und auch in der Vergangenheit ist die Bildung eines Grundschulverbundes Wasserfuhr/Retzen geprüft worden. Hier existieren direkte Verkehrsbeziehungen und gewachsene Zusammenhänge der Ortsteile. Die Wasserfuhr als stabiler zweizügiger Standort ist schulfachlich und –rechtlich ein geeigneter Verbundpartner.
Ein Schulverbund Wasserfuhr/Retzen würde auch die Raumsituation in der Wasserfuhr durch Nutzung der Ressource Retzen entspannen. Die Vorlage weist in der Wasserfuhr einen Überhang von 2 Räumen aus, der lt. gleicher Vorlage aber für den gemeinsamen Unterricht und hoher OGS-Zahlen benötigt wird. Eine Mitnutzung der Möglichkeiten des Standortes Retzen im Rahmen eines Grundschulverbundes würde Abhilfe schaffen.
- Verlagerung des Standortes Retzen nach Holzhausen ab 1.8.2012
Wenn Retzen für 2012/2013 nicht genügend Anmeldungen hat, muss es auslaufend aufgelöst werden. Das ist richtig. Eine Sofortverlagerung zum 1.8.2012 ist aber nicht erforderlich. Hier und im Zusammenhang mit dem sofortigen Vollzug ist der Wille des Schulträgers erkennbar, jetzt sofort unwiderrufliche Fakten zu schaffen.
Dieser Vorschlag ist ausschließlich von der hohen Raumvakanz in Holzhausen und dem dringenden Wunsch des Schulträgers zur Kostenersparnis geprägt. Pädagogische und organisatorische Probleme für die Retzer Eltern werden ausgeblendet.
Der Streit zwischen den Elternschaften aus Holzhausen und Retzen und der Mobbing-Vorwurf des Schulleiters Kirchplatz an die Retzer Eltern wurde in der Öffentlichkeit ausgefochten. Jetzt schlägt die Stadt ernsthaft vor, die vorhandenen Retzer Kinder aus den bestehenden Klassen müssen nach Holzhausen mit dem Schulleiter vom Kirchplatz. Das ist zumindest für die Eltern unzumutbar.
Der Schulträger erklärt, dass er die Schülerbeförderung organisieren und finanzieren müsse. Das ist richtig so. Er sagt aber nicht, in welchem Umfange er dies tun wird. Entweder fährt morgens und mittags mehrfach zu verschiedenen ein Schülerspezialverkehr, was mit hohen Kosten verbunden ist. Fährt er nur jeweils einmal morgens und mittags, haben die Kinder bei ungünstigem Stundenplan lange Aufenthaltszeiten in der Schule. Nachmittags nach der OGS besteht übrigens für den Schulträger keine Beförderungs- oder Kostenübernahmeverpflichtung. Eltern, die das nicht wollen haben, müssen dann selber fahren. Bei langen Wartezeiten besteht lediglich ein Anspruch auf eine geringe Wegstreckenentschädigung. Dies wird wohlgemerkt von Eltern verlangt, die Holzhausen nicht als Standort gewählt und deren Kinder bislang zum größten Teil Retzen zu Fuß oder per Fahrrad sicher erreichen konnten. Das ist ebenfalls unzumutbar.
Wenn ein Schulverbund Wasserfuhr/Retzen schon nicht erwogen worden ist, wäre die auslaufende Auflösung des Standortes Retzen erst auf 2014 oder sogar erst 2015 die für die Beteiligten verschmerzbarere Alternative gewesen. Ein Teilstandort mit nur noch 3 oder 2 Klassen ist durchaus noch beschulbar. Dies kann durch Abordnung aus den Nachbarschulen ohne weiteres vom Schulamt organisiert werden, wenn man es dann will.
Bereits 2014 wäre die Wasserfuhr in der Lage, wenn auch beengt, die verbliebenen Retzer Klassen aufzunehmen.
Künftig ist übrigens die Wasserfuhr die Retzen nahegelegenste Schule. Sie wird dann wahrscheinlich für die meisten Retzer Eltern auch der Schulwunsch sein. Dies entspricht auch dem Rechtsanspruch der Retzer Eltern. Eine Weiterleitung der Retzer Kinder bei fehlenden Aufnahmekapazitäten an der Wasserfuhr an andere Standorte ist so ohne weiteres rechtlich nicht zulässig.
In künftigen Aufnahmeverfahren werden die Retzer Kinder dann Ehrser und Schötmarer Kindern grundsätzlich gleichgestellt sein. Die Schulleitung wird dann vielleicht die Kinder aus dem 2-km-Radius oder auch Geschwisterkinder präferieren können, dann kommt aber ziemlich früh die „Lostrommel“, auch für Ehrser Kinder, für die bislang dies die Ortsteilschule war.
Günter Wattenberg
1. Vorsitzender
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